Feudale Lebenswelt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Feudale Lebenswelt
Feudalismus im Mittelalter Mit dem Begriff Feudalismus werden die im europäischen Mittelalter herrschenden politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen bezeichnet, die etwa gegen Ende des neunten Jahrhunderts entstanden. Das wesentliche Merkmal des Feudalismus war, dass eine kleine Oberschicht - der hohe Klerus und der Adel - über die breite Masse - die Bauern und einfachen Bürger - herrschte und sich an ihr bereicherte. Das Leben der Menschen im Mittelalter war durchgängig in allen Lebensbereichen vom Feudalismus geprägt. Das Wort Feudalismus stammt vom lateinischen Begriff „feudum“ ab, das übersetzt Lehen bedeutet. Über Lehnsverhältnisse wurde die Leihgabe von Land eines Adligen an einen meist ebenfalls dem Adel angehörenden Grundherrn geregelt. Die Bezeichnung Feudalismus für ein politisches, wirtschaftliches und gesellschaftliches System etablierte sich in Frankreich im Zusammenhang mit der Französischen Revolution, die die Ausbeutung der einfachen Bauern, Handwerker und Arbeiter durch das System erkannte. In Deutschland wurde der Ausdruck Feudalismus erst im 19. Jahrhundert durch die Schriften von Karl Marx publik, der dieses Herrschaftssystem in seinem Werk „Das Kapital“ beschrieb und den Feudalismus als Vorstufe des Kapitalismus einstufte. Die Grundbedingung für die Entstehung des Feudalismus im Frühmittelalter war der Zerfall des Römischen Reichs im sechsten Jahrhundert. Er führte zur Verschmelzung von sich zurückbildenden antiken und aufblühenden germanischen Gesellschaften. Nach den Völkerwanderungen entstanden zahlreiche germanische Königreiche in den ehemals römischen Gebieten. Durch Kriege der Königreiche untereinander gerieten die Bauern nach und nach in die Abhängigkeit und neue Herrschaftsstrukturen bildeten sich aus. Die vormals freien Bauern waren nun nicht mehr Eigentümer des Landes, das sie bewirtschaften, sondern nur noch Pächter. Lehnswesen Das Lehnswesen und die Grundherrschaft sind die wichtigsten Bausteine des Feudalismus als politisches, wirtschaftliches und soziales System. Über das Lehnswesen war das Verhältnis zwischen dem Lehensnehmer, dem Vasall, und dem Lehensgeber, dem Lehnsherrn geregelt. Die Lehensnehmer rekrutierten sich zumeist aus den Reihen des schon grundbesitzenden niederen Adels. Dieser stellte zum großen Teil die Ritterschaft. Da deren eigener Grundbesitz oft zu klein war, um die hohen Kosten auszugleichen, die der Ritterstand mit sich brachte, begaben sie sich in das Lehnsverhältnis. Im Gegenzug für die Nutzungsmöglichkeit des Lehens verpflichteten sich die Vasallen zu Dienstleistungen gegenüber dem Lehnsherrn und sicherten ihm die Beteiligung an den Erträgen des Landes zu. Zu den Dienstleistungen gehörten Verwaltungsaufgaben, aber auch die Erbringung von Kriegsdiensten bei Angriffskriegen und im Verteidigungsfall. Der Lehnsherr blieb jedoch der rechtliche Eigentümer von Grund und Boden und übertrug lediglich seine Rechte - zumeist auf Lebenszeit - an den Vasallen. Beide waren zur gegenseitigen Treue und Achtung verpflichtet. Auf eine einfache Formel gebracht war das Lehnsverhältnis eine Vereinbarung zum beiderseitigen Nutzen, die sich plakativ mit „Schirm und Schutz“ seitens des Lehnsherrn und „Rat und Hilfe“ seitens des Vasallen umschreiben lässt. Das System des Lehnswesens setzte sich bis in die Spitze der Aristokratie fort. Der jeweilige Herrscher, der König oder Kaiser, war als eigentlicher Eigentümer allen Landes zugleich der oberste Lehnsherr und vergab Lehen an die Herzöge oder Fürsten, die ihrerseits wiederum Lehen an die Mitglieder des niederen Adels vergaben. Grundherrschaft Das System der Grundherrschaft funktionierte im Prinzip ähnlich wie das des Lehnswesens. Auch hier stellte ein Vertragspartner dem anderen Land zur Bewirtschaftung zur Verfügung. Der entscheidende Unterschied lag in den grundsätzlichen Besitzverhältnissen. Während der Vasall zumindest etwas eigenes Land besaß, war dem Bauern, der sich in Abhängigkeit zu seinem Grundherrn befand, der Ankauf von eigenem Land untersagt. Darüber hinaus musste der Bauer weitere Verpflichtungen eingehen. So war er seinem Grundherrn zu Dienstleistungen auf dessen Land verpflichtet, die immer vorrangig zu erledigen waren. War beispielsweise Erntezeit, mussten die Felder des Grundherrn zuerst abgeerntet werden, was je nach Witterungsverhältnissen nicht unproblematisch für das Einbringen der eigenen Ernte des Bauers war. Darüber hinaus waren die Bauern ebenfalls in der Pflicht einen Teil ihrer erwirtschafteten Erträge aus Ackerbau und Viehzucht an den Grundherrn abzuführen. Zusätzlich zu diesen Abgaben mussten die Bauern den sogenannten „Zehnt“ ihrer Einkünfte an die Kirche abführen. Häufig waren es jedoch weit mehr als zehn Prozent, denn die Höhe der Zahlung war festgelegt und auf Schwankungen bei den Einnahmen aus der Ernte wurde keine Rücksicht genommen. Die Bauern waren nicht nur in Bezug auf ihre Existenzsicherung abhängig, sie unterlagen auch der Gerichtsbarkeit der Grundherren, die diese selbst in sie betreffenden Streitfällen ausübten. Daneben hatten die Grundherren weitere Rechte, die die Selbstbestimmung der Bauern massiv einschränkten wie etwa das Recht, heiratswilligen Bauern eine Eheschließung zu untersagen oder das Recht der Aufenthaltsbestimmung. So war es den Bauern unter Androhung von drakonischen Strafmaßnahmen untersagt, das Land gegen den Willen der Grundherren zu verlassen. Leibeigenschaft und Hörigkeit Das feudale System sah eine Differenzierung der Bauern in Freie, Minderfreie (wie Hörige) und Leibeigene vor. Im Frühmittelalter war die Anzahl der freien Bauern noch relativ hoch. Dies änderte sich im Laufe der Jahrhunderte durch zahlreiche Kriege der Königreiche und Fürstenhäuser untereinander sowie durch Missernten und Seuchen. Viele Bauern wurden in kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt und waren dadurch nicht mehr in der Lage, ihr Land zu bestellen. Weitere Gründe für die ökonomische Not der Bauern waren Missernten und auch Seuchen, die die Anzahl der helfenden Hände auf den Höfen durch Hungersnöte beeinträchtigte und durch Todesfälle dezimierte. Um ihr Überleben zu sichern, begaben sich die ehemals freien Bauern in die Abhängigkeit zu Grundherren. Quelle |
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